Einwilligungserklärung
Einverständniserklärung zur Durchführung und Datenverarbeitung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests und PCR Gurgeltests.
Mit der Buchung eines Schnelltest Termins erklären Sie sich mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden.
Personenbezogenen Daten
Hiermit willige ich gemäß Art. 9 Abs (2) lit. a DSGVO ein, dass das Grieb. Walser Gesundheitsmanagement Gbr (haftungsbeschränkt) als Verantwortlicher und ihr technischer Dienstleister als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO meine folgenden personenbezogenen Daten verarbeitet, speichert und ausschließlich der Testperson zugänglich macht:
Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Nummer, PLZ, Ort, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Dokumentennummer (Personalausweis oder Reisepass).
Zweck dieser Verarbeitung ist die sichere und schnelle Übermittlung des Testergebnisses (negativ / positiv / kein Ergebnis) an den Betroffenen sowie die Erstellung eines gültigen Testergebnis-Zertifikates (Befund). Ich erkläre mich hiermit bereit, diese Angaben im Rahmen der Durchführung eines Antigen-Schnelltest, eines Antigen-Schnelltest (kostenloser Bürgertest) oder eines PCR Gurgeltest anzugeben. Ich bestätige, dass alle Angaben korrekt sind und willige ein, dass diese wie angegeben auf meinem Testergebnis erscheinen. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass spätere Änderungen meiner Daten nicht mehr möglich sind.
Im Falle eines positiven Ergebnisses besteht eine Meldepflicht ans örtliche Gesundheitsamt durch den Betreiber des Testzentrums, die auf Grundlage der rechtlichen Verpflichtung nach §6 Abs.1 Nr.1 lit. t) Infektionsschutzgesetz erfolgt. Kostenloser Bürgertest nach § 4a TestV (pro Person 1x pro Woche) bzw. mit Berechtigungsschein.
Das Testergebnis wird ausschließlich an die von mir angegebene Mailadresse gesendet. Ich akzeptiere die Einwilligungserklärung zur Übermittlung meines Test-Ergebnisses und -Zertifikats über eine unverschlüsselte PDF an meine Mailadresse.
Bei Minderjährigen ist die E-Mail-Adresse/Mobilfunknummer eines Erziehungsberechtigten anzugeben, an den das Ergebnis übermittelt wird. Dieser muss den Minderjährigen zum Test begleiten.
Testergebnis
Ich wurde auch darauf hingewiesen, dass ein positiver Befund im Antigen-Schnelltest, dem Antigen-Schnelltest: kostenloser Bürgertest oder PCR Gurgeltest dem zuständigen Gesundheitsamt umgehend namentlich gemeldet werden muss und eine sofortige Pflicht zur häuslichen Isolierung besteht.
Mir ist weiterhin bekannt, dass ein negatives Testergebnis keinen sicheren Ausschluss einer Covid-19-Infektion, sondern einen Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung, darstellt. Ich bin mir insbesondere bewusst, dass in weniger als 5% der Fälle eine erneute Durchführung der Analyse erforderlich sein, d.h. somit die Ergebnisbereitstellung später erfolgen kann und ich diese Möglichkeit bei z.B. der Buchung von Reisen berücksichtigen sollte.
Krankheitssymptomatik
Ich erkläre, dass ich keine akuten Krankheitssymptome habe, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hindeuten.
Personen mit Erkältungssymptomen wie Husten, und Fieber sollten direkt einen Arzt aufsuchen. Ein Zutritt zur Teststation ist in diesen Fällen NICHT möglich. Dies gilt ebenso für Personen die bereits einen positiven Schnelltest innerhalb der letzten 14 Tage erhalten haben oder sich in häuslicher Quarantäne befinden.
Kosten
Ich bestätige, dass ich innerhalb der letzten 7 Tage keinen Antigen-Schnelltest: kostenloser Bürgertest nach §4 der Testverordnung in Anspruch genommen habe. Ich bin mit der Geltung der AGB einverstanden. Informationen darüber, wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Mir ist bekannt, dass meine Krankenkasse/Krankenversicherung die Kosten des Tests regelmäßig nicht übernimmt, wenn ich frei von Symptomen bin, meine Testung nicht verordnet ist und ich die Kosten dementsprechend selber trage.
Widerrufsrecht
Ich verlange ausdrücklich und stimme gleichzeitig zu, dass der Anbieter die in Auftrag gegebene Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Ich weiß, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung des Vertrages erlischt und dass der Termin für mich freigehalten wird. Wenn ich den Termin nicht wahrnehmen kann, muss ich ihn spätestens 48 Stunden vorher absagen, da von mir sonst die Erstattung der entstanden Kosten verlangt werden kann. Dies gilt nicht bei nachweislich schuldlos unterbliebener Absage.

Schnelltest Schloss Helmsdorf
Schloss Helmsdorf 1
88090 Immenstaad
Mo-Fr: 9:00 - 12:00
Sa-So: 09:00 - 12:00
hello@schnelltest-schlosshelmsdorf.de